- Gesetzlich Versicherte: Es stehen Ihnen von der Krankenkasse 5 probatorische Sitzungen zu. In deren Verlauf können Sie klären, ob Sie sich wohl fühlen, ob ich eine Möglichkeit für eine Therapie sehe und ob die Indikation für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gegeben ist.
- Privatversicherung und Beihilfe: Da ich über die Vorrausetzungen (Fachkundenachweis und Nachweis der Ausbildung in einem Richtlinientherapieverfahren) zur Abrechnung mit Privatversicherungen / Beihilfe verfüge, werden die Therapiekosten im Regelfall erstattet. Der Umfang der Therapiestunden richtet sich nach ihren individuellen Vertragsmodalitäten.
- Selbstzahler: Natürlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Dann erhält die Krankenkasse keine Kenntnis ihrer Behandlung.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).